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Beschwerdestelle

Krankenkassentest: Beschwerdestellen
Beschwerdestellen - Beschwerdemanagement
Antrag trotz Widerspruch abgelehnt? Kundencenter nicht erreichbar? Sachbearbeiter unfreundlich? Konflikte mit der eigenen Krankenkasse sind nicht immer auszuschließen - schließlich arbeiten dort auch nur Menschen. Wenn Sie mit einer Entscheidung oder einem Bescheid nicht einverstanden sind oder der Kundenservice zu wünschen übrig lässt, ist möglicherweise eine Beschwerde angebracht. Viele Krankenkassen haben hierfür eigene Hotlines oder Beschwerdestellen eingerichtet.



3 Sterne - Eine spezielle Beschwerdestelle gibt es.
2 Sterne - Eine Beschwerdehotline oder eine Beschwerde-E-Mailwerden angeboten.
1 Sterne - Beschwerden können über die allg. Hotline oder E-Mail geäußert werden.


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Was passiert beim Geburtsvorbereitungskurs?

Geburtsvorbereitungskurse sind ein wichtiger Teil der vorgeburtlichen Betreuung - nicht nur für die werdenden Mütter. Neben allen wichtigen Informationen rund um die anstehende Geburt sind auch Übungen Bestandteil der Kurse, bei denen bestimmte Atem- und Entspannungstechniken sowie Schwangerschaftsgymnastik vermittelt werden. Weiterhin wird auch die Zeit nach der Geburt, vor allem, was die Pflege und das Stillen in den ersten Wochen betrifft, in Theorie und Praxisübungen thematisiert. Zudem haben die werdenden Mütter / Eltern hier die Gelegenheit, sich mit anderen auszutauschen. Idealerweise sollte ein Geburtsvorbereitungskurs zwischen der 24. und 36. Schwangerschaftswoche in Anspruch genommen werden.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Kosten für die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei Schwangeren. Dabei beträgt die Höchstdauer 14 Kursstunden. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein anerkannter Leistungserbringer den Kurs durchführt. Das kann beispielsweise eine Hebamme, ein Entbindungspfleger oder ein speziell ausgebildeter Physiotherapeut, aber auch ein Frauenarzt oder das Gesundheitsamt sein. Wichtig ist, dass werdende Mütter ihren Platz im Kurs rechtzeitig buchen. Für die Kostenerstattung durch die Krankenkasse benötigen Schwangere lediglich einen Nachweis über die Kursteilnahme.

Zusatzleistung für den Partner

Die Teilnahme des Partners an einem geburtsvorbereitenden Kurs müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernehmen. Grundsätzlich muss der Partner die Kosten also allein tragen. Allerdings gibt es einige Krankenassen, die im Rahmen einer Zusatzleistung die Kosten für ebenfalls 14 Kursstunden übernehmen. Manchmal ist vom Partner dabei noch ein Eigenanteil zu leisten.

 

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